Abmahnung des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. wegen Werbung mit "FCKW-frei"

Abmahnung Filesharing
11.10.20101278 Mal gelesen
Aus einem Beratungsmandat ist mir bekannt, dass der "Verein pro Verbraucherschutz e.V." Händler u.a. von Raumklimageräten wegen der Verwendung der Bezeichnung "FCKW-Frei" abmahnen lässt.

Gerügt wird eine unlautere Werbung mit Selbstverständlichkeiten mit Blick auf den Umstand, dass die Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) seit mehr als 20 Jahren verboten und die beworbene Eigenschaft "FCKW-frei" gesetzlich vorgeschrieben sei gesetzlich vorgeschriebenen sei (vgl. Art. 4 der EG-Verordnung 2037/2000). Ob darin bereits eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten liegt, ist allerdings im Einzelfall zu prüfen, da insoweit auch besonders die Form der Darstellung maßgeblich ist. Keinesfalls sollte die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft abgegeben werden.

Gerne berate ich Sie.

In Eilfällen bei drohendem Fristablauf nutzen Sie gerne meine Abmahnungshotline unter der Mobilfunknummer 0178/ 635 44 35.

Jens Leiers, Rechtsanwalt