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Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
(Thüringer Haushaltsgesetz 2013/2014 - ThürHhG 2013/2014)

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Thüringer Haushaltsgesetz 2013/2014 - ThürHhG 2013/2014)
Amtliche Abkürzung
ThürHhG 2013/2014
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
630-9

Vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 27) (1)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Feststellung des Landeshaushaltsplans1
Kreditermächtigungen2
Verwendung von Überschüssen und Mehreinnahmen3
Deckungsfähigkeit4
Flexibilisierter Haushaltsvollzug im Hochschulbereich5
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Finanzierungen6
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen7
Personalwirtschaftliche Regelungen8
Leerstellen, Abordnungen9
Sperren10
Besondere Buchungsbestimmungen11
Sonstige Bewirtschaftungsmaßnahmen12
Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen13
Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen14
Gleichstellungsbestimmung15
Fortgeltung16
Inkrafttreten17
LANDESHAUSHALTSPLAN 2013/2014Anlage

Zur Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 siehe Thüringer Haushaltsgesetz 2015 vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 98)