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§ 17 ThürHhG 2013/2014 - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Thüringer Haushaltsgesetz 2013/2014 - ThürHhG 2013/2014)
Amtliche Abkürzung
ThürHhG 2013/2014
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
630-9

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.

Erfurt, den 31. Januar 2013
Die Präsidentin des Landtags
Birgit Diezel