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Jagdgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Landesjagdgesetz - LJagdG M-V)

Bibliographie

Titel
Jagdgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesjagdgesetz - LJagdG M-V)
Amtliche Abkürzung
LjagdG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
792-2

Vom 22. März 2000 (GVOBl. M-V S. 126; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 792-2)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. März 2024 (GVOBl. M-V S. 74) (1)

Präambel

Die freilebende Tierwelt ist wesentlicher Bestandteil der Natur. Sie ist als Teil der überregionalen natürlichen Umwelt in ihrer Vielfalt zu bewahren. Die Hege ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Heimische Wildarten sind unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Belange und der Wirkungen des Klimawandels so zu erhalten und zu entwickeln, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und den landeskulturellen Verhältnissen stehen.

Inhaltsübersicht(2)§§
Präambel
Abschnitt 1
Grundsätze
Gesetzeszweck1
Abschnitt 2
Jagdbezirke und Jagdausübungsrecht
Gestaltung der Jagdbezirke2
Eigenjagdbezirke; Verordnungsermächtigung3
Gemeinschaftliche Jagdbezirke4
Befriedete Bezirke5
Bejagbare Flächen gemeinschaftlicher Jagdbezirke6
Gebietsänderungen7
Jagdgenossenschaft; Verordnungsermächtigung8
(weggefallen)9
Hegegemeinschaft10
Abschnitt 3
Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts
Jagdpacht11
Vorläufige Maßnahmen zur Ausübung und zum Schutze der Jagd12
Jagderlaubnis13
Tod der Jagdpächterin oder des Jagdpächters14
Abschnitt 4
Jagdschein und Gebühren
Jagdschein15
Jagdscheingebühren und Jagdabgabe; Verordnungsermächtigung16
Abschnitt 5
Jagdbeschränkungen und Jagdschutz
Nachtjagd17
Notzeit18
Beunruhigen von Wild19
Gesellschaftsjagden19a
Jagd in Nationalparken, Natur- und Wildschutzgebieten; Verordnungsermächtigung20
Abschussregelung21
Sachliche Verbote; Verordnungsermächtigung22
Jagdschutz23
Wildschutzmaßnahmen24
Jagdschutzberechtigte25
Jagdbare Tiere; Verordnungsermächtigung26
Abschnitt 6
Wild- und Jagdschaden
Wildschadensausgleichskasse; Verordnungsermächtigung27
Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen; Verordnungsermächtigung28
Abschnitt 7
Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung
Wegerecht29
Jagdeinrichtungen30
Wildgatter31
Wildfolge32
(weggefallen)33
(weggefallen)34
Jagdhundeeinsatz; Verordnungsermächtigung35
Abschnitt 8
Jagdverwaltung
Aufgaben der Jagdbehörden, Gefahrenabwehr36
Kreisjägermeisterin oder Kreisjägermeister37
Auskunftspflicht38
Jagdbeirat39
Landesjägerschaft40
Abschnitt 9
Ahndungsbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten41
Abschnitt 10
Schlussvorschriften
Verordnungsermächtigungen42
Bestimmung von Zuständigkeiten43
Erhebung und Verarbeitung von Daten43a
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten44

Nach Artikel 4 des Gesetzes vom 19. März 2024 (GVOBl. M-V S. 74) kann das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt den Wortlaut des Landesjagdgesetzes in der vom 1. April 2024 an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt machen.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.