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Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
Redaktionelle Abkürzung
RsprEinhG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
304-1

Vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661)

Zuletzt geändert durch Artikel 144 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe
Bildung des Gemeinsamen Senats1
Zuständigkeit2
Zusammensetzung3
Beteiligte Senate4
Vorsitz5
Abstimmung6
Vorrang der Amtsgeschäfte im Gemeinsamen Senat7
Geschäftsstelle8
Rechts- und Amtshilfe9
Zweiter Abschnitt
Verfahrensvorschriften
Grundsatz10
Vorlegungsverfahren11
Stellungnahmen der obersten Gerichtshöfe12
Beteiligte am Verfahren13
Aufgabe der früheren Rechtsprechung14
Gegenstand der Entscheidung15
Wirkung der Entscheidung16
Kosten17
Dritter Abschnitt
Schlußvorschriften
Erweiterung der Revisions- und Vorlegungsgründe18
Änderung des Richterwahlgesetzes19
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung20
Änderung von Bezeichnungen21
Berlin-Klausel22
In-Kraft-Treten23