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§ 9 RsprEinhG - Rechts- und Amtshilfe

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
Redaktionelle Abkürzung
RsprEinhG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
304-1

Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten dem Gemeinsamen Senat Rechts- und Amtshilfe.