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Rechtsanwalt Dierk H. Reinhardt, JD (Denver), LL.M. (USA)

Rechtsanwalt
Dierk H. Reinhardt, JD (Denver), LL.M. (USA)

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Weitere Informationen über Dierk H. Reinhardt, JD (Denver), LL.M. (USA)

Reinhardt ist eine internationale Kanzlei mit Büros in Stuttgart, New York und Denver. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das US-Recht mit internationalen Bezügen.  Im Übrigen sind Partner von Reinhardt LLP überwiegend im US-Recht mit internationalen Bezügen tätig sowie als Solicitor in England und Wales zugelassen. Vornehmlich beraten wir mittelständische Unternehmen sowie gewerblich / freiberufliche Personen auf folgenden Gebieten:

1. Gesellschaftsrecht (Kapital- und Personengesellschaften):

  • Planung, Strukturierung und Gründung einzelner Gesellschaften und ganzer Holdingstrukturen;
  • Gründung von Kapital- und Personengesellschaften, Holding- und operativer Gesellschaften sowie Joint Ventures; 
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen;
  • Verschmelzungen, Akquisitionen (Asset/Share Purchase) und Desinvestments (eingeschlossen Due Diligence); 
  • Geschäftsführer-, Vorstands- und sonstige Anstellungsverträge; sowie Vergütungen durch Beteiligung am Unternehmenskapital;
  • Gesellschafterstreitigkeiten- und ausstieg sowie Firmenauflösung.

2. Nationales/Internationales Handels- und Vertragsrecht:

  • Handels- und Vertriebsrecht (insbesondere Recht der Handelsvertreter und Vertragshändler, Franchise);
  • Forschungs- und Entwicklungs-, Werk-, Kaufverträge sowie Beratung bei Outsourcing Projekten und Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • Technologietransfer Vereinbarungen und Know-how Schutz.

3. Software, IP, Informationstechnologie und Neue Medien:

  • E-Commerce und Internetrecht (u.a. rechtliche Gestaltung und Überprüfung von Websites und Webshops, Telekommunikationsrecht);
  •  Gestaltung und Verhandlung von Software-, IT- und Lizenzverträgen;
  • Geltendmachung und Abwehr lizenzrechtlicher Ansprüche;
  •  Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht (eingeschlossen Abmahnungen/Unterlassungsverfügungen).

4. Internationales Recht:

  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen mit ausländischen Geschäftspartnern;
  •  Koordinierung und Unterstützung bei Auslandsprozessen;
  • Grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen;
  • Gründung und laufende Betreuung von Auslandsgesellschaften.

    Die amerikanischen Anwälte und Partner der Kanzlei Reinhardt LLP halten für Firmen, die in die USA expandieren, verschiedene Service Pakete und Know-How bereit, damit Ihre Expansion mit einer zeitnahen sowie "schlüsselfertigen Übergabe und Adressierung möglichst aller relevanten Rechtsgebiete (einschließlich der Angelegenheiten: Mitarbeitervisum, Kontoeröffnung, transfer pricing issues)" abgerundet werden kann.