Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. April 2015, 2 BvR 1322/12 und 2 BvR 1989/12 entschieden, dass die Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Nordrhein Westfalen verfassungswidrig sind.
Zur Frage der Ersparnis von Ausbildungskosten in einem Härtefall nach § 56 Abs. 4 Satz 3 SG - hier unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Knebelung - wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Tilgungsraten im Leistungsbescheid nicht beschränkt wird.
Wer sich in Deutschland auf ein öffentliches Amt hin bewirbt, hat regelmäßig etliche Hürden vor sich. Will man z. B. in ein Beamtenverhältnis eintreten, so wird neben den üblichen Qualifikationen, die einem im Kampf gegen andere Bewerber auszeichnen müssen, gefordert, dass man auch gesundheitlich fü
Bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern steht dem Dienstherrn kein Beurteilungsspielraum zu.
Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegen-der Wahrscheinlichkeit vom Eintritt