Wer seinen Arbeitsplatz verteidigen will, sollte rechtzeitig Kündigungsschutzklage erheben, und zusätzlich die eigene vorläufige Weiterbeschäftigung verlangen.
Bevor ein Arbeitgeber kündigt, muss er den Betriebsrat anhören. Er muss die Anhörungsfrist einhalten, darf mit der Kündigung aber auch nicht zu lange warten.
Wer als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt häufig eine Einladung zum BEM - und fragt sich, ob er daran teilnehmen muss. Wem hilft das BEM?
Arbeitgeber möchten möglichst viel über einen Bewerber erfahren, bevor sie ihn einstellen. Bewerber wissen oft nicht, an welcher Stelle sie "lügen" dürfen.