Insbesondere bei Führungskräften und Außendienstmitarbeitern ist es heute weitgehend üblich, daß der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung stellt.
Verlangt er den Dienstwagen zurück, stellt sich die Frage, ob das überhaupt zulässig ist.
Wurde im Arbeitsvertrag vereinbart, daß der Arbeitnehmer das Fahrzeug privat nutzen darf, ist es in der Regel nicht zulässig, das Fahrzeug zu entziehen. Die Nutzungsbefugnis stellt einen zusätzlichen Sachbezug dar, der Teil der Gesamtvergütung ist.