Der BGH hat entschieden, dass Schwiegereltern, die an den Ehegatten ihres Kindes, das sogenannte "Schwiegerkind", größere Geldzahlungen geleistet haben, zum Beispiel zum Hausbau die Zahlungen vom Schwiegerkind ganz oder in manchen Fällen auch teilweise nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Scheitern der Ehe zurückfordern können.