§ 377 HGB verpflichtet Kaufläute gekaufte Ware „unverzüglich“ zu überprüfen soweit dies „tunlich“ ist. Sonst gilt die Ware gem. § 377 Abs. 2 HGB als genehmigt. Aber was bedeutet „unverzüglich“, „tunlich“ oder „Mangel“? Rechtsanwalt Dr. Rönsberg erläutert dies anhand von Urteilen zum Handelsrecht.
Der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ wurde in den vergangenen Wochen von verschiedener Seite vorgehalten, sie arbeite zu langsam und zu ineffizient. Nun hat sie einen vierten Provenienzbericht veröffentlicht. Dieser wirft jedoch erneut Fragen bezüglich deren Arbeitsweise auf.
Die Cousine und der Cousin von Cornelius Gurlitt sowie die Stiftung Kunstmuseum Bern haben sich als mögliche Erben und Eigentümer der Sammlung Gurlitt mit der Restitution der „Sitzenden Frau“ von Henri Matisse einverstanden erklärt. Nun steht einer kurzfristigen Rückgabe nichts mehr im Weg.
Die Restitution von Raubkunst aus der Sammlung Gurlitt verzögert sich seit März 2013 immer wieder. Die nachfolgende Chronologie fasst die Geschehnisse um die Rückgabe der Werke „Zwei Reiter am Strand“ (Max Liebermann), „Sitzende Frau“ (Henri Matisse) und „Das Klavierspiel“ (Carl Spitzweg) zusammen.
Die Gründung einer GmbH erscheint zunächst nicht sehr kompliziert. Der Notar erstellt die notwendigen Dokumente und veranlasst die Eintragung. Aber ist die GmbH tatsächlich die Richtige Gesellschaftsform und passt die Mustersatzung wirklich zum Unternehmenszweck? Hier kann nur ein Anwalt helfen.