Der leibliche Vater hatte bislang kaum eine Möglichkeit, einen Umgang mit seinem leiblichen Kind zu haben, wenn er nicht auch der rechtliche Vater war. Dies wurde durch den neu eingeführten § 1686a BGB nun geändert:
Seit der Reform haben es unverheiratete Väter viel einfacher und leichter, das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit der Mutter für ein gemeinsames Kind zu erhalten; auch gegen den Willen der Kindesmutter.