Anlässlich der Ferien und insbesondere an den Weihnachtsfeiertagen und Sylvester stellt sich bei vielen Eltern die Frage nach der Umgangsregelung während der Festtage und der Ferienzeit mit den gemeinsamen Kindern.
Spätestens nach Ablauf des Jahres in welchem die Trennung erfolgt ist, müssen die Ehegatten Ihre Lohnsteuerkasse ändern. Hintergrund ist, dass nach § 26 EStG ab dem Kalenderjahr, in dem die Ehegatten nicht mehr zusammengelebt haben, eine Zusammenveranlagung nicht mehr gewählt werden kann.
Bei der Ehescheidung von Deutschen mit türkischem Migrationshintergrund ist klar, dass sich das Scheidungsrecht nach dem deutschen Recht richtet. Wie ist es aber, wenn sich zwei türkische Staatsangehörige in Deutschland scheiden lassen wollen? Oder wenn die Hochzeit in der Türkei war?