Der Artikel befasst sich mit der Frage, ob sich eine Versicherung bei einer Leistungskürzung auf die Verletzung von Vertragspflichten berufen kann, wenn die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen im Zuge der VVG Reform nicht "angepasst" wurden.
Fehlerhafte oder unvollständige Antworten des Versicherungsnehmers auf Gesundheitsfragen eines Maklers können unter Umständen rechtlich unerheblich sein.
Für jeden potentiellen Anspruchsgegner muss die Frage der Verjährung gesondert überwacht werden. Bei Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses sollte darauf geachtet werden, dass sich diese auch für die beteiligten Ärzte erklärt.
Eine landgerichtlich Entscheidung zu der Frage, welcher Beweiswert einer nicht gegen nachträgliche Veränderungen gesicherten EDV-Patientendokumentation zukommen kann.