Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen Lucenzo & Don Omar – “Danza Kuduro” auf dem Album “German Top 100 Single Charts″
Das OLG Schleswig hat nunmehr entschieden, dass die Dringlichkeitsvermutung gem. § 12 Abs. 2 UWG als Grund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung jedenfalls dann widerlegt ist, wenn ein Wettbewerbsverstoß zum Zeitpunkt des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung 7 Wochen bekannt ist.
Abmahnung der Kanzlei Amann Rechtsanwälte aus Darmstadt im Auftrag der Herren Andreas Paul und Michael Litzka wegen des Musikwerks "Mike Nero - Believe".