BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22 - Rechtswidrigkeit der Mehrfachbestrafung und Mehrfachverfolgung sowohl für Verurteilte als auch für Freigesprochene als Verletzung insbesondere des Rückwirkungsverbots und des Vertrauens in rechtskräftige Entsheidungen; Grundsatz dieses Verbots als Maßgabe gegenüber dem Gesetzgeber für eventuelle gesetzliche Neuregelungen
...Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 56, 22 [BVerfG 08.01.1981 - 2 BvR 873/80] gebe nichts dafür her, dass der Gesetzgeber nach Belieben neue Wiederaufnahmegründe ergänzen dürfe.Das Bundesverfassungsgericht habe 1999 eine echte Rückwirkung gebilligt, wenn die Gesetzesänderung ein zentrales Gebot der Gerechtigkeit darstelle (unter Verweis auf BVerfGE 101, 239 [BVerfG 23.11.1999 - 1 BvF 1/94]...