BVerwG, 19.12.2023 - BVerwG 8 B 26.23 - Übermittlung des Dokuments nach den allgemeinen Vorschriften bei Unmöglichkeit der Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen; Wahrung der Frist zur Begründung der Beschwerde
...Bundesverwaltungsgericht Beschl. v. 19.12.2023, Az.: BVerwG 8 B 26.23 Übermittlung des Dokuments nach den allgemeinen Vorschriften bei Unmöglichkeit der Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen; Wahrung der Frist zur Begründung der BeschwerdeIn der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Dezember 2023 durch die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Held-Daab, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Hoock und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Naumann beschlossen:...