...a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines selbständig anfechtbaren Teil- oder Zwischenurteils sein oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (vgl. nur Senatsurteil vom 21. November 2023 - VI ZR 380/22 , NJW 2024, 589 Rn. 14). So kann die Zulassung der Revision wirksam auf einen von mehreren einfachen Streitgenossen beschränkt werden ( BGH, Urteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 119/82BGH, Urteil vom 27. November 2024 - VIII ZR 159/23 , WRP 2025, 346 Rn. 18 f.), jedenfalls kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Revision auf diesen Teil des Streitstoffs beschränkt ist (st. Rspr. vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - I ZR 79/22...