BVerfG, 02.07.2025 - 2 BvQ 46/25 - Verfassungsbeschwerdeausschluss gegen Zwischenentscheidungen
...Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn der Antrag in der Hauptsache sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 118, 111 [BVerfG 29.03.2007 - 2 BvE 2/07] <122>; 130, 367 <369>; stRspr).BVerfGE 21, 139 [BVerfG 08.02.1967 - 2 BvR 235/64] <143>) und es deshalb dem Grundsatz der Subsidiarität verfassungsrechtlichen Rechtsschutzes widerspräche, vor Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen...
.......