BGH, 23.04.2026 - V ZB 47/25 - Rechtmäßige Vewerfung der sofortige Beschwerde des Antragstellers durch Beschwerdegericht als unzulässig mangels dessen Beteiligungseigenschaft; Kein Erwerb der Beteiligteneigenschaft im Zwangsversteugerungsverfahren durch Anmeldung des zedierten Anspruchs auf Rückgewähr eines Teils der in Abteilung III Nr. 3 eingetragenen Grundschuld
...Bundesgerichtshof Beschl. v. 23.04.2026, Az.: V ZB 47/25 Rechtmäßige Vewerfung der sofortige Beschwerde des Antragstellers durch Beschwerdegericht als unzulässig mangels dessen Beteiligungseigenschaft;Der Zessionar des Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld ist nicht Beteiligter des Zwangsversteigerungsverfahrens im Sinne des § 9 Nr. 2 ZVG (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 20. Dezember 2001 - IX ZR 419/98 , NJW 2002, 1578, 1579)....