...BVerfGE 132, 99 <117 Rn. 45>; 134, 106 <115 Rn. 28>). Zur Vermeidung der Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ohne Rüge der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG müssen Beschwerdeführer daher aus Gründen der Subsidiarität eine Anhörungsrüge nur dann ergreifen, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte naheliegt und zu erwarten wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer bereits im gerichtlichen Verfahren einen entsprechenden Rechtsbehelf ergreifen würden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3.BVerfGE 74, 102 [BVerfG 13.01.1987 - 2 BvR 209/84] <127>; stRspr). Ein Richterspruch verstößt nicht schon dann gegen das Verbot objektiver Willkür, wenn die angegriffene Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren fehlerhaft sind...
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