Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 23.07.2025, Az.: 2 BvR 272/25

Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
23.07.2025
Aktenzeichen
2 BvR 272/25
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 22648
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250723.2bvr027225

Verfahrensgang

vorgehend
VG Düsseldorf - 03.02.2025 - AZ: 8 K 600/24

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Der angegriffene Beschluss stellt zwar teilweise auf sachlich unzutreffende Erwägungen ab; eine Kenntnis der Beschwerdeführerin vom Rechtsstandpunkt der Beklagten dürfte vor dem 26. November 2024 dem Verlauf des Klageverfahrens entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts nicht anzunehmen sein. Er verletzt die Beschwerdeführerin jedoch weder in Art. 19 Abs. 4 GG noch in Art. 3 Abs. 1 GG, soweit er sich darauf stützt, dass die Beschwerdeführerin ihre Klage nach der Klageerwiderung vom 26. November 2024 fortgeführt hat; in dieser Klageerwiderung hat die Beklagte unter Verweis auf die Rechtslage einen Einbürgerungsanspruch der Beschwerdeführerin verneint. Ob die in der Klageerwiderung zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung der Beklagten zutreffend ist, ist nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.