BVerfG, 16.03.2022 - 2 BvR 551/21 - Anforderungen an die Annahme der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung
...Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 [BVerfG 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12] <167>). Bundesverfassungsgericht Beschl. v. 16.03.2022, Az.: 2 BvR 551/21 Anforderungen an die Annahme der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung...