BSG, 14.04.2026 - B 12 BA 1/26 AR - Verwerfung der Anhörungsrüge des Klägers gegen Senatsbeschluss als unzulässig; Zwingende anwaltliche Vertretungspflicht bei Rechtsbehelfen gegen die Beschwerdeentscheidung des BSG durch zugelassenen Prozessbevollmächtigten
...Bundessozialgericht Beschl. v. 14.04.2026, Az.: B 12 BA 1/26 AR Verwerfung der Anhörungsrüge des Klägers gegen Senatsbeschluss als unzulässig; Zwingende anwaltliche Vertretungspflicht bei Rechtsbehelfen gegen die Beschwerdeentscheidung des BSG durch zugelassenen Prozessbevollmächtigten1. Als einzig möglichen Rechtsbehelf gegen einen Beschluss des BSG, mit dem - wie hier - abschließend entschieden worden ist, sieht das Gesetz die Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG vor...
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