BGH, 12.02.2026 - 5 StR 595/25 - Feststellung der Erforderlichkeit einer Reise des Verteidigers zur Hauptverhandlung einschließlich einer Anreise am Vortag
...Bundesgerichtshof Beschl. v. 12.02.2026, Az.: 5 StR 595/25 Feststellung der Erforderlichkeit einer Reise des Verteidigers zur Hauptverhandlung einschließlich einer Anreise am VortagEs wird festgestellt, dass die Reise des Verteidigers des Angeklagten B. , Rechtsanwalt M. aus K. , zur Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 5. Mai 2026 in Leipzig einschließlich einer Anreise am Vortag erforderlich ist...
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