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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.09.2017, Az.: 4 AZR 630/15
Verweisung eines Tarifvertrages auf einen anderen Tarifvertrag; Reichweite der Nachwirkung von Tarifnormen
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 27.09.2017
Referenz: JurionRS 2017, 29369
Aktenzeichen: 4 AZR 630/15
ECLI: [keine Angabe]

Fundstellen:

BAGE 160, 273 - 279

ArbR 2018, 72

AuR 2018, 103

AuUR 2018, 103

BB 2018, 179

BB 2018, 319-320

EzA-SD 2/2018, 15

FA 2018, 100-101

NZA 2018, 177-180

SPA 2018, 50

ZIP 2018, 199

ZTR 2018, 131-133

BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15

Orientierungssatz:

1. Verweist ein Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag, ist - bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung - durch Auslegung zu ermitteln, ob die in Bezug genommenen Tarifnormen iSd. Gleichstellung in ihrem jeweiligen Geltungszustand Anwendung finden sollen, oder ob die zwingende Wirkung der in Bezug genommenen Tarifnormen durch deren Kündigung nicht berührt wird, sondern nur durch die Kündigung des Verweisungstarifvertrags selbst beseitigt werden kann.

2. Wenn - wie etwa im Fall eines Anerkennungstarifvertrags - mit der Verweisung eine Gleichstellung mit der Entwicklung der in Bezug genommenen Tarifnormen gewollt ist, spricht das in der Regel dafür, dass auch der Geltungszustand der in Bezug genommenen Tarifnormen auf die Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Verweisungstarifvertrags durchschlagen soll.

3. Tritt ein Arbeitnehmer erst im Zeitraum der Nachwirkung der Normen eines Tarifvertrags der Gewerkschaft, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat, bei, können die Tarifnormen keine Wirkung für sein Arbeitsverhältnis entfalten.

Amtlicher Leitsatz:

1. Die Nachwirkung von Tarifnormen erfasst nur solche Arbeitsverhältnisse, für die der betreffende Tarifvertrag zuvor iSv. § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend galt.

2. Das gilt nicht nur für erst im Nachwirkungszeitraum begründete Arbeitsverhältnisse, sondern auch für die Fälle, in denen die Tarifgebundenheit - zB durch den Gewerkschaftsbeitritt des Arbeitnehmers - erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird.

Verhältnis zu bisheriger Rechtsprechung:

Zu OS 1. und 2.: Fortführung von BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 229/07 -; 29. August 2007 - 4 AZR 561/06 -

Zu OS 3.: Fortführung von BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 403/97 - BAGE 89, 241; 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90

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