Die Stadt mit einem Weltkulturerbe
Saarbrücken ist die Hauptstadt des Bundeslandes Saarland und beheimatet über 170.000 Menschen. Ihre frühen Herrscher waren die Bischöfe von Metz und die Grafen von Saarbrücken. Der Graf Johann verlieh der Siedlung Saarbrücken im Jahr 1321 das Stadtrecht. Das Gebiet gehörte den Grafen von Nassau-Saarbrücken, bis es die Franzosen im Jahr 1793 besetzten. Es ging an Preußen im Jahre 1815 und wurde die Hauptstadt der Region Saar im Jahr 1919. Die heutige Stadt bildete sich 1909 durch die Vereinigung des ehemaligen Saarbrücken Burbach-Malstatt mit Sankt Johann und Sankt Arnual. Alliierte Streitkräfte bombardierten Saarbrücken während des Zweiten Weltkrieges. Nach dem Krieg bauten die Bürger die Stadt wieder auf. Die Völklinger Hütte ist eine Eisenhütte westlich von Saarbrücken. Sie ist seit 1994 ein UNESCO-Weltkulturerbe. Saarbrücken ist das industrielle, kommerzielle und kulturelle Zentrum der großen Saar-Kohle-Bergbau-Region. Eisen und Stahl sind die wichtigsten Branchen. In den vergangenen Jahrhunderten war das Saarland - und mit ihm Saarbrücken - stets ein böser Zankapfel in den Beziehungskrisen zwischen Deutschland und Frankreich, doch rühmen sich Stadt und Land heute der hervorragenden deutsch-französischen Kontakte - nicht allein auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet.
Das verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgebiet
Zu den grenzüberschreitenden Kontakten gehört im Zuge der Globalisierung im Allgemeinen und der europäischen Einheit im Besonderen natürlich auch eine steigende Zahl binationaler Ehen und nicht-ehelicher Beziehungen. Der Grenzwechsel bei Wohnorten der Eltern und bei Geburtsorten von Kindern sowie die Tendenz zur Patchwork-Familie lässt den intimeren Teil des menschlichen Zusammenlebens leicht zur Angelegenheit von mehr als nur zwei Rechtsordnungen werden - das Familienrecht in Saarbrücken erschöpft sich, wie in anderen grenznahen oder anderweitig international orientieren Regionen mitunter nicht auf die Kenntnis deutscher Gesetze und Rechtsprechung. Eine Rechtsanwältin, ein Rechtsanwalt für Familienrecht wird in Saarbrücken, wie anderenorts in der Republik auch, für die Klärung von Fragen zum Eherecht, in der Klärung von Streitfällen zu güter- oder personenstandsrechtlichen Anliegen, zum Unterhalt oder der Reichweite der elterlichen Sorge, zwar in erster Linie in den §§ 1297 bis 1921 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der Kommentar-Literatur und der Rechtsprechung Aufschluss suchen - in einer mobilen Gesellschaft sollte aber auch die präventive Beratung durch einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt an Bedeutung gewinnen: Welchen Güterstand sollten Partner einer - bei nüchterner Betrachtung vielleicht doch nicht lebenslang funktionierenden - Ehe mit Blick auf eine mögliche Scheidung wählen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind für eine binationale „wilde Ehe“ mit Blick auf Unterhaltsrecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder gegeben? Einen Rechtsanwalt, der in Saarbrücken auf solche und ähnliche Fragen die familienrechtliche Antwort weiß, finden bindungs- oder trennungswillige Menschen auf anwalt24.de.