Rechtsanwalt Wolfgang Wehr

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Wolfgang Wehr

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Weitere Informationen über Wolfgang Wehr

Rechtsanwalt Wolfgang Wehr ist seit 40 Jahren in der Region ldar-Oberstein im Kreis Birkenfeld tätig und davon 19 Jahre als Fachanwalt für Familienrecht. Mit seiner langjährigen außergerichtlichen und gerichtlichen Erfahrung verfügt Wolfgang Wehr Kernkompetenzen im Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht sowie Zivil- und Wettbewerbsrecht. Zudem verfügt Rechtsanwalt Wolfgang Wehr eine hohe Verhandlungskompetenz bei Gerichten, die mit bereits zahlreichen geführten Verfahren bei Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof und Bundesarbeitsgericht unter Beweis gestellt wurde. Seine Mandanten können sich auf einen vollen Einsatz verlassen, so dass das Verfahren unkompliziert, schnell und kompetent durchgeführt werden. Bei Rechtsanwalt Wolfgang Wehr können sich seine Mandanten auf eine vertrauensvolle und leidenschaftliche Zusammenarbeit verlassen. Dabei kämpft Rechtsanwalt Wolfgang Wehr für das Recht seiner Mandanten mit dem Ziel den besten Abschluss des übertragenen Auftrags zu erreichen und steht mit menschlicher und fachkundiger Unterstützung stets zur Verfügung. Nehmen sie direkt hier über "Nachricht senden" den Kontakt auf und vereinbaren einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.

 

Schwerpunkte

Familienrecht

Zwischen Eheleuten kommt es in einigen Fällen zu Problemen in der ehelichen Beziehung, da mit Emotionen auf akute Spannungen reagiert wird und in dieser Situation die Eheleute einer sachlichen Bewertung nicht zugänglich sind. Rechtsanwalt Wolfgang Wehr verfügt als Rechtsanwalt über 40 Jahre Berufserfahrung, davon 19 Jahre als Fachanwalt für Familienrecht, in Idar-Oberstein und hat viele Mandantinnen und Mandanten auf dem schwierigen Weg von der Trennung bis zur Scheidung begleitet. Sollte Ihr Partner sich von Ihnen zurückgezogen haben, keine Gespräche mehr führen und aggressiv auf Ansprache reagieren, sollte bei Ihnen die rote Lampe aufleuchten. In dieser Situation des ehelichen Zusammenlebens läuft einiges schief. Nehmen sie gleich jetzt den Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Wehr auf für eine umfassende Beratung. Im Rahmen dieser Erstberatung werden Sie auch über die Kosten der einzuleitenden Verfahren informiert. Bei Trennung und Scheidung stellt sich die Frage der finanziellen Hilfe und des Unterhalts. Es ist auch zu klären, wer zukünftig die gemeinsame eheliche Wohnung bewohnt, und wer die elterliche Sorge über gemeinsame eheliche Kinder erhält. Falls eheliche Schulden vorhanden sind, bedarf es der Klärung, wer diese Schulden weiter tilgt, um etwaige Schwierigkeiten mit der finanzierenden Bank zu vermeiden. Auch ist zu klären, ob wechselseitige Unterhaltsverpflichtung der Ehegatten bestehen und, bei vorhandenen Kindern, die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts. Für die Unterhaltsberechnung benötigt Rechtsanwalt Wolfgang Wehr die Verdienstbescheinigungen beider Ehegatten. In dieser ersten Beratung findet auch eine Aufklärung bezüglich einer durchzuführenden Vermögensauseinandersetzung statt. Erfahrungsgemäß wird das Vermögen von einem der Ehegatten verwaltet, wobei der andere Ehegatte oft darüber keine Information und Kenntnisse verfügt. Die Vermögenswerte sind mit einer Aufstellung zu ermitteln, die im Beratungstermin vorgelegt werden sollte. Falls die Aufstellung nicht erstellt werden kann, ist der bestehende Auskunftsanspruch, bezüglich vorhanden Vermögens, gegen den verwaltenden Ehepartner gerichtlich durchzusetzen. Sofern Ihr getrennt lebender Ehegatte Ihnen Umgang mit minderjährigen Kindern verweigert, ist ein Verfahren auf Umgangsregelung und ggf. Übertragung der elterlichen Sorge einzuleiten.

 

Arbeitsrecht

Bei Rechtsanwalt Wolfgang Wehr erhalten Sie eine kompetente Beratung im Rechtsgebiet Arbeitsrecht hinsichtlich Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Arbeitsverträge und Zeugnisse. Hierbei wurden mit der umfassenden Kenntnis und Erfahrung im Kündigungsschutzrecht erfolgreich gerichtliche Kündigungsschutzerfahren bis zum Bundesarbeitsgericht geführt. Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt es schonmal zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses, dann ist die Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen bei dem für den Firmensitz des Arbeitgebers zuständigen Arbeitsgerichts einzureichen. Sollten seine Mandanten einen Arbeitnehmerrechtsschutz versichert haben, wird Rechtsanwalt Wolfgang Wehr die Kostenzusage Ihres Versicherers einholen. Sofern kein Rechtsschutz besteht, erhalten Sie für das gerichtliche Kündigungsschutzverfahren Prozesskostenhilfe. Die Formalitäten für den zu stellenden Antrag wird Rechtsanwalt Wolfgang Wehr für Sie erledigen.

 

Strafrecht

Im Rechtsgebiet Strafrecht ist Rechtsanwalt Wolfgang Wehr jederzeit für seine Mandanten erreichbar. Insbesondere bei Bußgeldsachen und Strafverfahren ist das oberste Ziel die Verurteilung zu verhinden. Als Beispiel kommen sie in eine Verkehrskontrolle, haben angeblich eine Geschwindigkeitsüberschreitung, oder eine andere Ordnungswidrigkeit begangen. Zwei Polizeibeamte sind in diesem Verfahrensstadium Ihre ersten Ansprechpartner. Sie sind allein. Machen Sie auf Vorhalt des angeblichen Verstoßes keine Angabe zur Sache und nur Angaben zu Ihrer Person.Geben Sie gegenüber ermittelnden Polizeibeamten, die Ihnen eine Straftat vorwerfen, keine Erklärungen zur Sache ab, sondern nur die Erklärung: "Ich äußere mich zur Sache nur über meinen Rechtsanwalt." In diesem Stadium der Ermittlung werden von Beschuldigten, durch unsachgemäße Erklärungen, vermeidbare Fehler gemacht, die im späteren Bußgeld- oder Strafverfahren nicht mehr zu korrigieren sind. Der beste Verteidiger in diesem Verfahrensstadium ist der erreichbare Anwalt. Nehmen Sie deswegen in einem solchen Fall den Kontakt zu Rechtsanwalt Wolfgang Wehr über die angegebene Handynummer auf. Auch für das weitere Ermittlungsverfahren und gerichtliche Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren verfügt Rechtsanwalt Wolfgang Wehr als Strafverteidiger, mit 40 Jahren Berufserfahrung, über die notwendige Verhandlungskompetenz mit Staatsanwälten und Richtern. Das beste Verfahren ist das von dem Verteidiger schnell abgewickelte. Dies ist stets ein Erfolg für den Beschuldigten.

 

Zivil- und Wettbewerbsrecht

Beim Thema Zivil- und Wettbewerbsrecht erhalten sie als Mandant eine umfassende Analyse und individuelle Beratung durch Rechtsanwalt Wolfgang Wehr. Das Zivilrecht ist das Handwerkszeug eines jeden Anwalts. Langjährige Erfahrung verstärkt die fachliche Kompetenz und damit die erfolgreiche Vertretung. Die überwiegende Tätigkeit in meiner 40-jährigen Berufserfahrung sind Verfahren beim Landgericht Bad Kreuznach und Oberlandgericht Koblenz. In Wettbewerbsstreitigkeiten werden in der Regel Schadensersatz und Unterlassungsansprüche geltend gemacht. In der langjährigen beruflichen Anwaltstätigkeit hat Rechtsanwalt Wolfgang Wehr in der Edelsteinbranche Idar-Oberstein, in unterschiedlichen Spezialbereichen, für Mandanten Unterlassungsansprüche in Wettbewerbsangelegenheiten, beim Landgericht Frankental und Oberlandgericht Zweibrücken, erfolgreich durchgesetzt. Der Erfolg jedes Zivilprozesses und Wettbewerbsstreits ist die Beratung des Mandanten, auf Grundlage erfolgter Analyse.