Vom wichtigen Bankenplatz zur Medien- und Versicherungsstadt
Kölns Geschichte währt schon über 2.000 Jahre. Die heutige Millionen-Metropole in Nordrhein-Westfalen wird vom Rhein durchflossen und konnte sich seit ihrer Gründung eine besondere Stellung als Handelsstandort und Verkehrsknotenpunkt erarbeiten. Die Stadt ist nicht nur Deutschlands bekannteste Karnevalshochburg, sondern auch der Sitz vieler seriöser Verbände. Auch Medienunternehmen, Musikproduzenten, Verlage und Fernsender haben sich hier im Laufe der Zeit angesiedelt und machten Köln damit zur „Medienstadt“. Zugleich hat die Stadt als Zentrum der Versicherungswirtschaft eine wichtige Bedeutung. Als Schwergewicht im „rheinischen Kapitalismus“ des 19. und 20. Jahrhunderts war Köln früher einer der schlechthin bedeutendsten Bankenplätze Deutschlands. Zu den geschichtsträchtigsten Häusern am Ort zählte die seinerzeit auf eine über 100-jährige Geschichte blickende Herstatt-Bank, die 1974 über dem spekulativen Geschäft ihrer teils gerade erst adulten „Goldjungs“ genannten Devisenhändler in Konkurs ging - was mehrere Prozesse nach sich zog, die teils zum Bundesgerichtshof gingen. Auch das bankenrechtliche Abwicklungsgeschäft lief über fast 40 Jahre - und fand erst 2006 ein Ende.
Bankrecht - was ist das eigentlich?
Das Bankrecht in Köln, wie anderenorts in der Republik, beschäftigt sich mit den Rechtsverhältnissen, die Kreditinstitute untereinander oder aber mit Verbrauchern eingehen. Dieses Rechtsgebiet umfasst eine Vielzahl von Rechtsquellen, darunter beispielsweise das Handelsgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch und zahlreiche Spezialgesetze aus dem Bereich der Wirtschaftsverwaltung. Eine zentrale Quelle ist das Kreditwesengesetz. Das Bankrecht ist kein geschlossener Rechtsbereich, sondern umfasst - pragmatisch - alle Normen, die mit Kreditinstituten, wie Banken, Volksbanken und Sparkassen zu tun haben. Alle Rechtsvorschriften, die sich in irgendeiner Art und Weise auf den Betrieb eines Kreditinstituts beziehen können, werden zum Bankrecht gezählt, sodass die Beratung und Vertretung durch einen auf das Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Köln regelmäßig auch alle erdenklichen finanzwirtschaftlichen Produkte behandeln wird, die von den angegliederten Finanzdienstleistern feilgeboten werden. In der Praxis greift das Bankrecht also nicht nur dann, wenn es beispielsweise Probleme mit Krediten gibt, Konten nicht richtig geführt werden oder einem Kunden durch eine unkorrekte Anlageberatung Nachteile entscheiden - den klassischen Produkten der Kreditwirtschaft, sondern auch dann, wenn es im Grunde schon vor Vertragsabschluss Beratungsbedarf gibt - z.B. bei den neueren „Vehikeln“ im Finanzierungs- oder Anlagegeschäft. Wenn es im Bankrecht zu Schwierigkeiten kommt, hilft oft nur ein spezialisierter Rechtsanwalt weiter, der mit den Branchenbesonderheiten vertraut ist. Einen solchen Rechtsanwalt für Bankrecht in Köln finden Hilfebedürftige auf anwalt24.de.