Karlsruhe als Sitz des höchsten bundesdeutschen Gerichts
Karlsruhe liegt in Baden-Württemberg und ist nach der Landeshauptstadt Stuttgart die zweitgrößte Stadt in diesem Bundesland. In Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht als höchstes bundesdeutsches Gericht seinen Sitz. Das unabhängige Verfassungsorgan gilt als der „Hüter der Verfassung“. Das Bundesverfassungsgericht ist in Karlsruhe in einem Hauptbau im rationalistischen Stil untergebracht, der auf einen Entwurf des Architekten Paul Baumgarten zurückgeht. Das Gebäude ist von einem befriedeten Bezirk umgeben und wird von der Bundespolizei geschützt. Anders als andere Gerichte ist das Bundesverfassungsgericht keinem Instanzenzug zuzuordnen. Dennoch überprüft es Entscheidungen anderer Gerichte als Akte der Staatsgewalt sowie das Handeln aller Staatsorgane, wobei der rechtliche Maßstab das Grundgesetz ist. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Bundesverfassungsgericht eine Unzahl von Entscheidungen erlassen, wovon u.a. eine inzwischen auf weit über 100 Bände gewachsene halbamtliche Entscheidungssammlung zeugt. Bei einem Gericht, das sich gerne selbst zitiert, dürfen diese älteren Beschlüsse und Urteile - neben dem Text des Grundgesetzes - beim sprichwörtlichen „Gang nach Karlsruhe“ nicht unterschätzt werden.
Ehelichkeit und Stichtags-Erbrecht - Erbrecht findet sich nicht nur im BGB
Eine Verfassungsbeschwerde aus dem Erbrecht wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18. März 2013 abgewiesen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), zum 1. Januar 1900, also zu Zeiten von Kaiser Wilhelm II., in Kraft getreten, kannte eindeutige Benachteiligungen von nichtehelichen Kindern im Erbrecht. Diese Ungleichbehandlung reicht im Erbrecht historisch noch viel weiter zurück. Das Grundgesetz sieht in Artikel 6 Absatz 5 vor, nichtehelichen Kindern gleiche Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen wie ehelichen Kindern. Auch die erbrechtliche Regelung wurde inzwischen mit Blick auf dieses 1949 etablierte Prinzip angepasst, allerdings nicht für nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind und wenn der Erbfall bereits vor dem 29. Mai 2009 eingetreten ist. Mit der Frage, ob diese Regelung menschenrechtskonform ist, wurden zwei Verfassungsbeschwerden eingereicht. Beide hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen mit der Begründung, dass sie keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine Fragen aufwerfen würden, die nicht schon abschließend geklärt worden seien. Diese Frage zeigt, dass die Entwicklung der Rechtsverhältnisse - vor allem, wenn es um erhebliche Vermögenswerte gehen kann - der Dynamik der allgemeinen Lebensverhältnisse mitunter etwas langsam folgt. Angesichts einer z.B. zunehmenden Zahl binationaler Ehen und Familien oder den kaum prognostizierbaren Entwicklungen in der Besteuerung von Betriebsvermögen, kann eine Beratung zu Fragen im Erbrecht gegen zukünftige juristische Streitigkeiten absichern. Auch wer bereits in einem Streitfall im Erbrecht steht, wird den kompetenten Rat eines erbrechtlich versierten Rechtsanwalts zu schätzen wissen, der in Karlsruhe mithilfe von anwalt24.de zu finden ist.