Hamburg - Der weltbekannte und bevölkerungsreiche Stadtstaat Deutschlands
Die Hansestadt Hamburg ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die siebtgrößte Stadt in der Europäischen Union. Die nördlich gelegene Metropole ist ein Stadtstaat und die Heimat von fast 1,8 Millionen Menschen. Die an der Elbe gelegene Metropolregion Hamburg einschließlich Teilen der benachbarten Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat mehr als fünf Millionen Einwohner. Sie besitzt nach dem Hafen von Rotterdam den zweitgrößten Hafen Europas. Die lange kaufmännische Tradition und Geschichte Hamburgs lässt beim Stichwort „Insolvenz“ an Bilder aus einem Thomas-Mann- oder Alexandre-Dumas-Roman denken, die den der Bankrott als Ende der bürgerlichen Existenz schlechthin beschrieben. Spätestens seit der Ausdehnung der Schuldbefreiungsmöglichkeit auf überschuldete Privatleute im Jahr 1999 und einer am Erhalt unternehmerischen Humankapitals orientierten juristischen Betreuung, hat das Insolvenzrecht auch in Hamburg einiges von dieser dunkel-romantischen Sichtweise verloren.
Im Interesse der Schuldner und Gläubiger
Im Falle drohender Insolvenz von Personen und Personengesellschaften sind komplexe Rechtsnormen anzuwenden. Das Insolvenzrecht regelt das Verfahren zum Zwecke einer gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung. Sie berücksichtigt die Interessen des zahlungsunfähigen Unternehmers und die fortbestehenden Rechte seiner Arbeitnehmer. Das Insolvenzrecht im Bundesgebiet regelt die Insolvenzordnung. Sie gilt für sämtliche beantragte Insolvenzverfahren ab dem 1. Januar 1999. Das Gericht eröffnet auf Antrag eines Schuldners oder Gläubigers das Insolvenzverfahren. Das Gericht trifft sämtliche Maßnahmen, um bis zur Entscheidung nachteilige Veränderungen der Vermögenssituation zu vermeiden. Das Insolvenzgericht beauftragt beispielsweise einen Insolvenzverwalter oder verordnet ein Verfügungsverbot beim Schuldner. Das Gericht weist den Antrag auf die Verfahrenseröffnung ab, sofern das Schuldnervermögen voraussichtlich nicht genügt, die Verfahrenskosten zu decken. Das Insolvenzrecht hat den Grundgedanken, die Firma des Schuldners zu erhalten. Die Gläubigerbefriedigung beginnt nach dem allgemeinen Prüfungstermin. Laut Insolvenzrecht findet die Schlussverteilung im Verfahren statt, sofern das Gericht die Insolvenzmasse verwertet. Danach hebt das Gericht das Insolvenzverfahren auf. Die Gläubiger machen ihre restlichen Forderungen gegen den Schuldner geltend. Betroffene suchen sich einen versierten Rechtsanwalt für Insolvenzrecht in Hamburg auf anwalt24.de.