Deutsche Metropole als europäischer Verkehrsknotenpunkt
Als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und Stadtstaat mit kommunalverfassungsrechtlichem Unterbau ist Berlin eine Stadt der staatlichen Verwaltung und eines recht großen Dienstleistungssektors. Internationale Konzerne siedeln sich hier nicht zuletzt aufgrund des politischen Status an, die Gründertätigkeit kleiner und kleinster Unternehmen wird oft auf den kulturellen Mehr- und Nährwert Berlins zurückgeführt. Die verkehrstechnische Anbindung durch Schiene und Straße, aber auch über die Binnenschifffahrt via Spree und Havel gilt als hervorragend. Der Luftverkehr Berlins war über lange Zeit eine Geschichte für sich - Berlin (West) wurde nach alliiertem Recht während der Teilungsjahre nur von Flugzeugen unter der Hoheit der westalliierten Siegermächte angeflogen, der Eisenbahn- und Kfz-Verkehr von und nach Berlin (West) war völker- und staatsrechtlich besonders geregelt.
Verkehrsrecht – was ist das eigentlich?
Um Berlin herum beziehungsweise in Berlin existiert heute selbstredend kein besonderes Verkehrsrecht mehr, das sich - von den überall anzutreffenden ortsüblichen Petitessen abgesehen - vom allgemeinen Verkehrsrecht der Bundesrepublik Deutschland besonders unterscheidet. Während zu Mauerzeiten die Frage, ob den eingesperrten Berlinern mit „Tempo 100“ auf der Avus das letzte Schnellfahrvergnügen genommen werden solle, zur politischen Frage taugte, schleicht und rast der gemeine Berliner, die gewöhnliche Berlinerin heute nicht mehr anders durch die Straßen als andere deutsche Großstadtbewohner auch. Die Fragen, die sich in Berlin an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, eine verkehrsrechtserprobte Rechtsanwältin stellen, entsprechen mithin jenen in der übrigen Republik: Das private Verkehrsrecht umfasst beispielsweise das Verkehrsvertragsrecht, das regelt, worauf beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs geachtet werden muss, beispielsweise eines Pkws oder Lkws. Aber auch das Verkehrshaftungsrecht ist dem Verkehrsrecht zuzurechnen. In diesen Bereich fallen unter anderem Schadenersatzansprüche des Geschädigten im Rahmen eines Verkehrsunfalls. Dem privaten Verkehrsrecht steht das öffentliche Verkehrsrecht in Berlin gegenüber. In diesen Bereich fällt das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht, das sich mit Verkehrsstraftaten beschäftigt. Beispiele für diesen Bereich sind Bußgelder für das Parken im Halteverbot, das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Führerschein oder eine Geschwindigkeitsübertretung. Das Fahrerlaubnisrecht regelt hingegen, wie und wann eine Fahrerlaubnis erteilt oder wieder eingezogen wird. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass sich das Verkehrsrecht in Berlin mit den Rechtsvorschriften beschäftigt, die bei der Ortsveränderung durch Personen oder Güter beachtet werden müssen. Wann immer es Probleme mit einem Fahrverbot, Abstandskontrollen, einer Unfallflucht, einer Fahrerflucht oder mit einem Geschwindigkeitsverstoß gibt, sind Verkehrsteilnehmer mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Berlin auf der sicheren Seite. Finden Sie auf anwalt24.de den passenden Rechtsanwalt!