Ich bin seit Dezember 1996 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen.
Seit meiner Zulassung bin ich in meiner eigenen Kanzlei selbständig tätig und betreue sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.
Aufgrund der von mir besonders erworbenen und geprüften Kenntnisse wurde mir ab dem 15.01.2009 von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Fachanwaltsbezeichnung für das Familienrecht verliehen.
Neben meinem Fachwissen profitieren die von mir betreuten Mandanten bei Bedarf auch von meinen sehr guten Kenntnissen in türkischer Sprache. Ich kooperiere mit mehreren türkischen Kollegen,die im türkischen Recht (z.B. bei Anerkennung deutscher Scheidungsurteile und erbrechtlichen Auseinandersetzungen in der Türkei sowie in Fragen des türkischen Immobilienrechts) in Berlin und in der Türkei vor Ort Mandanten betreuen.
Da ich als Einzelanwalt tätig bin, werden die Fälle persönlich von mir bearbeitet; ich bleibe stets in Kontakt mit meinen Klienten. Ich bin für sie ohne Umwege erreichbar.