Augsburg: die Stadt der Fugger und Welser
Eine Vielzahl von Gebäuden sind in der Innenstadt von Augsburg steinerne Zeugen einer vergangenen wirtschaftlichen Blütezeit. Denn von Beginn der Neuzeit bis zum Ende der Renaissance entwickelte sich Augsburg zu einem der bedeutendsten Handels- und Wirtschaftszentren der Welt. Die führenden Kaufmannsfamilien der Stadt, die Fugger und die Welser, waren nicht nur die Finanziers der Könige und Kaiser. Die 1521 gestiftete „Fuggerei“ in Augsburg gilt als älteste Sozialsiedlung der Welt. Ihre Bewohner sollen im Gegenzug für die äußerst geringe Kaltmiete dreimal täglich Gebete für das Seelenheil der Stifter beten. Spätestens mit der britischen, industrialisierten Textilproduktion wurde seit dem 19. Jahrhundert das hergebrachte Weberhandwerk bedroht, jedoch konnte auch in Augsburg bis in die 1970er-Jahre eine florierende Textilindustrie aufgebaut werden. Der Wandel der industriellen Wirtschaftsweisen, bei den Textilien z.B. über Lohnweberei im Heimbetrieb über die Fabrikwirtschaft hin zur Auslagerung der Produktion nach Asien, zog seit dem 19. Jahrhundert einen stetigen Wandel arbeitsrechtlicher Regelungen nach sich, wobei neben dem eng mit individuellen Arbeitsverträgen verwobenen komplexen Tarifvertragsrecht auch der Ausbau des Arbeitnehmerschutzes, etwa das Verbot der Kinderarbeit, und des Sozialversicherungsrecht zu nennen sind.
Kollektives Arbeitsrecht: das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen
Während sich in der Frühzeit der Industrialisierung Unternehmer noch als „Herr im Haus“ verstanden und Kämpfe um die Verteilung von Arbeit und Lohn nicht selten in der Zerstörung der Produktionsmittel endeten, zerschlagenen Webstühlen beispielsweise, werden Auseinandersetzungen heute nicht nur in Augsburg von recht zivilisierten arbeitsrechtlichen Koalitionen geführt - im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts, dessen Inhalte sie zugleich zu wesentlichen Teilen selbst schreiben. Arbeitsrechtliche Koalitionen sind beispielsweise auf der Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften und auf Seiten der Arbeitgeber die Arbeitgeberverbände, wobei das kollektive Arbeitsrecht auch Einzelunternehmen als Partei von Tarifverträgen kennt. Diese Koalitionen kämpfen um die Interessen ihrer Mitglieder, teils auch um ihre Organisationsinteressen auf der Grundlage von Rechtsnormen, die nur teilweise in Gesetzen normiert sind. Das Arbeitskampfrecht, das im Streikrecht auf Arbeitnehmerseite und Aussperrungen auf Arbeitgeberseite die schärfsten Waffen kennt, wurde beispielsweise fast ausschließlich durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) geprägt. Weiteres kollektives Arbeitsrecht, das zu „Friedenszeiten“ öfter gefragt ist, findet sich hingegen in den gesetzlichen Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes sowie der Personalvertretungsgesetze. Wer bei einer dieser rechtlichen Auseinandersetzungen kompetente Unterstützung durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Augsburg sucht, wird ihn hier auf anwalt24.de finden.