Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Verwaltungsvollstreckung - Rechtsschutz

 Normen 

§ 18 VwVG

 Information 

Rechtmäßigkeitsüberprüfung einer verwaltungsrechtlichen Vollstreckungsmaßnahme.

Der Rechtsschutz gegen die Verwaltungsvollstreckung ist nicht ausdrücklich geregelt. Grundsätzlich sind Vollstreckungsmaßnahmen, die Verwaltungsakte darstellen, wie diese anzufechten. Bezüglich der Art des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs ist wie folgt zu unterscheiden:

  • Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts

  • Einwendungen gegen den im Grundverwaltungsakt titulierten Anspruch

  • Einwendungen gegen die Vollstreckungsmaßnahme

  • Einwendungen, die erst nach dem Abschluss der Vollstreckung geltend gemacht werden

  • Einwendungen von Drittbetroffenen

Gemäß § 18 VwVG ist die Androhung als Verwaltungsakt einzustufen. Auch die Festsetzung ist ein Verwaltungsakt. Richtige Klageart ist demnach die Anfechtungsklage, vorausgesetzt, die Vollstreckungsmaßnahme hat sich noch nicht erledigt. Ist Erledigung eingetreten kommt nur noch die Fortsetzungsfeststellungsklage in Betracht.

Die Anwendung des Verwaltungszwangs ist ein Realakt und als solcher nur mit der allgemeinen Leistungsklage oder der Feststellungsklage angreifbar. Im Sofortvollzug stellt die Anwendung des Verwaltungszwangs jedoch ein Verwaltungsakt dar, da es an einer Androhung fehlt und auch die Festsetzung als Verwaltungsakt entfällt, sodass in der Anwendung eine konkludente Duldungsverfügung enthalten ist. Richtige Klageart ist also in diesen Fällen auch wiederum die Anfechtungsklage.

Der Widerspruch bzw. die Anfechtungsklage gegen Akte der Verwaltungsvollstreckung führt gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 VwGOnicht automatisch zu einer aufschiebenden Wirkung. Es muss ein gesonderter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.

 Siehe auch 

Beitreibung

Ersatzvornahme

Ersatzzwangshaft

Sofortvollzug

Unmittelbarer Zwang

Verwaltungszwang

Vollstreckungsbehörde

Vollstreckungstitel - Verwaltungsrecht

Zwangsgeld

Zwangsmittel - Androhung

Zwangsmittel - Anwendung

Zwangsmittel - Festsetzung

App/ Wettlaufer: Praxishandbuch Verwaltungsvollstreckungsrecht; 5. Auflage 2011

Terwiesche: Handbuch des Fachanwalts Verwaltungsrecht; 2. Auflage 2012