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Rehabilitation wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen verurteilter Personen

 Normen 

StrRehaHomG

 Information 

Mit dem am 22.07.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) werden strafrechtliche Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufgehoben, die in der Bundesrepublik Deutschland, in der Deutschen Demokratischen Republik und zuvor in der Nachkriegszeit ab 1945 in deren späteren Staatsgebieten ergangen sind. Die Urteile werden pauschal durch Gesetz aufgehoben.

Damit wird verdeutlicht, dass es vorrangig nicht um eine Auseinandersetzung mit der Einzelverurteilung geht, sondern darum, die unzumutbaren Folgen der damaligen Gesetzgebung generell zu korrigieren, denn das strafrechtliche Verbot homosexueller Handlungen ist nach heutigem Verständnis in besonderem Maße grundrechtswidrig.

Die Aufhebung der Strafurteile ist für den einzelnen Betroffenen mit einer finanziellen Entschädigung wegen des durch die Verurteilung oder die strafgerichtliche Unterbringungsanordnung erlittenen Strafmakels verbunden. Dies geschieht durch eine pauschalierte Entschädigung. Festgelegt wurde ein Pauschalbetrag von 3.000,00 EUR je aufgehobene Verurteilung plus 1.500,00 EUR je angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung. Die Entschädigungen werden aus dem Bundeshaushalt geleistet. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz.

Nach Schätzungen, die sich in der Wissenschaft etabliert haben, ist davon auszugehen, dass auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik zwischen 1949 und 1994 etwa 64.000 Männer nach den §§ 175, 175a StGB a.F. verurteilt worden sind, davon etwa 50.000 bis 1969. Hinsichtlich der Verurteilungen in der Deutschen Demokratischen Republik gibt es divergierende Aussagen. Hier zugrunde gelegt wird die in der Uracher Erklärung des Fachbeirats der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld über die "Rehabilitierung und Entschädigung der nach dem § 175 und analoger Strafrechtsbestimmungen in Deutschland zwischen 1949 und 1994 verfolgten homosexuellen Menschen" vom 28. Juni 2016 angegebene Zahl von 4.300 Verurteilungen, auch wenn diese Zahl von anderer Seite als zu hoch angesehen wird. Auf der Grundlage dieser Zahlen wird für die Zeit von 1945 bis 1994 insgesamt von etwa 68.300 Verurteilungen nach den verschiedenen Fassungen der §§ 175, 175a StGB, § 151 StGB-DDR auszugehen sein.

 Siehe auch 

Rehabilitation politisch Verfolgter der DDR