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Realkörperschaft

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Die Realkörperschaft ist eine der vier Unterformen der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Abgrenzung der verschiedenen Formen richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft in einer Realkörperschaft wird durch das Eigentum an Grundbesitz oder den Sitz eines Betriebes begründet.

Beispiele:

Industrie- und Handelskammern, Jagdgenossenschaften, Fischereigenossenschaften, Landwirtschaftskammer

 Siehe auch 

Gebietskörperschaft

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Personalkörperschaft

Verbandskörperschaft