Realkörperschaft
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Die Realkörperschaft ist eine der vier Unterformen der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Abgrenzung der verschiedenen Formen richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft in einer Realkörperschaft wird durch das Eigentum an Grundbesitz oder den Sitz eines Betriebes begründet.
Beispiele:
Industrie- und Handelskammern, Jagdgenossenschaften, Fischereigenossenschaften, Landwirtschaftskammer
Siehe auch