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Personalkörperschaft

Normen

Gesetzlich nicht geregelt.

Information

Die Personalkörperschaft ist eine der vier Unterformen der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Abgrenzung der verschiedenen Formen richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft in einer Personalkörperschaft wird pflichtig oder freiwillig begründet, wenn das Mitglied bestimmte Merkmale vorweisen kann bzw. einer bestimmten Berufsgruppe angehört.

Beispiele:

Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Hochschulen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Landesversicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften.

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