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Verbandskörperschaft

Normen

Gesetzlich nicht geregelt.

Information

Die Verbandskörperschaft ist eine der vier Unterformen der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Abgrenzung der verschiedenen Formen richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft:

Die Mitglieder einer Verbandskörperschaft sind juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Beispiel:

Kommunale Zweckverbände.

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