Berechnung des Haushaltsführungsschadens bei Personenschäden - MESCHKAT & NAUERT berät durch Fachanwälte für Versicherungsrecht

07.05.20102437 Mal gelesen

Bei der Abwicklung von Personenschäden ist die Bedeutung des Haushaltsführungsschadens im Rahmen der Schadenregulierung lange unterschätzt worden und wird nach wie vor in seiner wirtschaftlichen Bedeutung oftmals verkannt. Gerade auch die Sozialversicherungsträger haben den Haushaltsführungsschaden als eine Position entdeckt, mit der sich eine Regressforderung auffüllen lässt. Die Berechnung dieser Schadensposition aber ist nicht einfach, so dass insgesamt hier große Fehlerpotenziale bestehen. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht und ständiger Befassung mit umfangreichen Personenschäden kennen wir die gesamten praxisrelevanten Probleme des Haushaltsführungsschadens, vor allem im Falle der Verletzung, aber auch bei Tötung des Haushaltsführenden. Auch die insoweit relevanten sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen werden dabei berücksichtigt und im Falle einer Abfindung dieser Schadensposition zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten und Kapitalisierung ebenso beachtet.

Als Kanzlei für Versicherungs-, Schadens- und Haftungsrecht helfen wir gerne weiter.

MESCHKAT & NAUERT
Kanzlei für Versicherungs-,
Schadens- und Haftungsrecht

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