Klagen vor den Finanzgerichten oft erfolgreich

07.07.2016528 Mal gelesen

Wenn sich Steuerpflichtige und Finanzverwaltung nicht einigen können, sind die 18 Finanzgerichte der Bundesländer gefragt. Laut dem Geschäftsbericht der Finanzgerichte für die Jahre 2013 bis 2015 gingen allein im letzten Jahr 34.974 Klagen und 6.013 Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz bei den Finanzgerichten ein. Die Anzahl der Verfahren ist dabei seit Jahren rückläufig. Demgegenüber steigt die Erfolgsquote für die Steuerpflichtigen. In etwas mehr als 40 Prozent der Verfahren konnten die Kläger im Jahr 2014 einen Erfolg erzielen, in dem die Finanzämter im Klageverfahren den Steuerbescheid änderten oder die Finanzgerichte ganz oder teilweise zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden.

Wenn die Entscheidung eines Landesfinanzgerichts für den Steuerpflichtigen nachteilig ausfällt, bleibt noch die Revision oder Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH). Das oberste deutsche Finanzgericht hat nach seinem Jahresbericht im vergangenen Jahr 2.721 Verfahren abgeschlossen. Hiervon wurden bei den Revisionsverfahren 41 Prozent zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, bei den Nichtzulassungsbeschwerden waren es immerhin noch 14 Prozent.

Aus nach eigener Erfahrung handelt es bei den Finanzgerichten um fachlich und sachlich bestens ausgestattete Instanzen, die einen unvoreingenommenen richterlichen Blick auf den vorgebrachten Steuerfall gewährleisten. Sollten Sie Unterstützung bei der Frage der Erhebung der Klage oder bei der Durchführung brauchen, sprechen Sie uns einfach an!