Deutscher Erbrechtstag 2016 in Berlin

21.12.2015755 Mal gelesen

Rechtsanwälte für Erbrecht in Berlin und anderswo dürfen sich freuen. Das Programm für den Deutschen Erbrechtstag 2016 steht. Auch in diesem Jahr wird der Kongress wieder in Berlin stattfinden. Der Trend zur Hauptstadt hält damit auch im Erbrecht an. Das dürfte auch damit zu tun haben, dass der Deutsche Anwaltverein sowie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht in Berlin sitzt.

Im Erbrecht tätigen Juristen – also Rechtsanwälte, Fachanwälte, Richter, Professoren u.a. – werden 2016 vom 20. bis 22. März folgende insbesondere folgende Themen geboten:

1. Neues vom Erbschleicher – aus rechtlicher und psychiatrischer Sicht

Aus unserer Sicht vielleicht aktuell das interessanteste Thema. Immer häufiger gehen enttäuschte bzw. enterbte Angehörige gegen Testamente vor, die ihrer Ansicht nach nicht „regulär“ zustande gekommen sind. Die Beeinflussung des Erblassers nimmt jedenfalls in Zeiten häufiger Demenzdiagnosen und wechselnden Bezugspersonen im Alter tendenziell zu. Bei vielen Erbstreitigkeiten geht es heute um die Frage der Testierfähigkeit und die Anfechtung des Testaments aufgrund von Täuschung oder Drohung.

2. Die Erbengemeinschaft – vom Gesetzgeber zur Handlungsunfähigkeit verdammt?

Die Handhabung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gehört zu den anspruchsvollsten Mandaten im Erbrecht. Neben umfassenden theoretischen Kenntnissen sind hier vom Rechtsanwalt Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefragt. Mandanten benötigen einen langen Atem und häufig auch eine gut gefüllte „Kriegskasse“, um ihre Interessen in der Erbengemeinschaft durchzusetzen.

3. Pflichtteilsminimierung durch Gesellschaftsrecht

Dass dieses Thema in Berlin auf die Agenda gesetzt wurde, freut diejenigen Spezialisten für Erbrecht, die auch auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge tätig sind. Im Kern geht es hier um die gesellschaftsrechtliche Regelung durch Nachfolge- und Abfindungsklauseln in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

4. Stiftungsrecht – Werkzeugkasten für das Erstgespräch

Ebenfalls Bezugspunkte zur Unternehmensnachfolge hat das Stiftungsrecht. Auch hier ist ein Zusammenspiel zum Gesellschaftsrecht gegeben. Wer eine Stiftung gründen will, landet zwar häufig bei einem Anwalt für Erbrecht, obwohl in der Beratung oft mehr Bezug zum Gesellschaftsrecht besteht – gerade z.B. bei unternehmensbezogenen Stiftungen.

Unser Team von Anwälten für Erbrecht in der Kanzlei will auch im kommenden Jahr wieder beim Erbrechtstag in Berlin dabei sein und wichtige Eindrücke und Tipps für die Beratung mitnehmen. Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Fragen des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge. Von unseren Standorten Berlin und Hamburg betreuen wir bundesweit und international. Einen Überblick über das Team Erbrecht in der Kanzlei sowie unsere Leistungen im Erbrecht finden Sie auf der Internetseite von ROSE & PARTNER: http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge.html