Die Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann bieten Einzel- oder Gruppenseminare zur Zeugenbefragung an. Themenschwerpunkte sind:
- Zeugenkontrolle
- Eigenkontrolle bei der Befragung
- offene und geschlossene Befragung (Befragungstrichter)
- leitende Befragung im neuralgischen Punkt
- die drei Regeln der Befragung
- Wiederholungsfragen mit neuem Tatsacheninhalt (die Schleife)
- Verbindung von Eröffnung (opening statement), Einlassung, Zeugenbefragung, Erklärung und Plädoyer
- Verbindung von Klageschrift bzw. Erwiderung, Befragung, Erklärung und weiteren schriftlichen Stellungnahmen im Zivilprozess
- Nutzung des Primär- und Rezenzeffekts
- den „sicheren Hafens“ zerstören
- Vorurteile, Einstellungen, Interessen des Zeugen erfragen, um seine Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen.
- u.v.m.
Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Vorbereitung einer Zeugenbefragung haben, dann stehen Ihnen die Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
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