Betroffene Internetanschlussinhaber, die kurz vor den Osterfeiertagen möglicherweise eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung/Filesharing bzw unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen, Hörbücher, Computerspiele oder Filmwerke insbesondere von den Kanzleien:
- Waldorf Rechtsanwälte
- Rasch Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Rasch)
- Bindhardt Fiedler
- Schulenberg & Schenk
- Schutt Waetke Rechtsanwälte
- Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
- Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Beller, Greuter
- U+C Rechtsanwälte
erhalten haben, sollten Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Unterlassungserklärungen und Vergleichsangebote sollten nicht panikartig akzeptiert und unterschrieben werden.
Erfahrungsgemäß lohnt sich eine rechtliche Überprüfung.
Frohe Osterfeiertage wünscht Ihnen
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)
Rechtsanwalt