Art. 65 Verf
...Grundgesetzes...
...Grundgesetzes...
...2. Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung eintritt,...
...1. sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt, 2. an Bestrebungen teilnimmt, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen,...
...2. die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,...
...(2) Der Beamte muss sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten....
...Grundgesetz...
...Die Grundrechtsklage ist unzulässig, wenn in derselben Sache Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben ist oder wird. 2 Dies gilt nicht, wenn die Verfassung des Landes Hessen weiterreichende Grundrechte als das Grundgesetz gewährleistet, und für die Grundrechtsklage nach § 46...
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...Sie haben sich jederzeit für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin einzusetzen...
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...Erfolgt, die Übermittlung auf Ersuchen einer öffentlichen Stelle im Geltungsbereich des Grundgesetzes , trägt diese die Verantwortung...
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...(2) Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit die öffentliche Gewalt des Landes Bundesrecht ausführt oder anwendet. Dies gilt nicht für die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens oder wenn die Landesverfassung weiterreichende Rechte als das Grundgesetz gewährleistet....