§ 6 LBG, Vorbereitungsdienst (zu § 4 BeamtStG)
...In ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis nach Satz 1 darf nicht aufgenommen werden, wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes in strafbarer Weise bekämpft...
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