§ 5a ThürHeilBG, Auskunft, Datenübermittlung
...Grundgesetzes...
...Grundgesetzes...
...§ 7 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) vom 4. Mai 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 1153) ist mit dem Grundgesetz vereinbar....
...§ 18 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Juni 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 1514) ist mit dem Grundgesetz vereinbar....
...2. Die für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärten Vorschriften sind bis zum 30. Juni 2026 auch auf Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare weiter anwendbar....
...g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Zu § 4: Geändert durch G vom 5. 7. 2021 (BGBl I S. 2274)...
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...(1) 1 Beamtinnen und Beamte haben einen Diensteid zu leisten. 2 Der Diensteid hat eine Verpflichtung auf das Grundgesetz zu enthalten....
...2. Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,...
...(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."...
...2. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und...
...3. § 59 des Gesetzes ist mit dem Grundgesetz nur in der Auslegung vereinbar, dass nach Absatz 2 der Vorschrift die Landesregierung eine allgemeine Regelung im Sinne des Absatzes 1 jederzeit in Ausübung ihrer Regierungsverantwortung ganz oder teilweise aufheben kann. 2. § 2 Absatz 4 des Gesetzes ist mit dem Grundgesetz nur in der Auslegung vereinbar, dass die Vorschrift die Befugnisse des Personalrates nicht erweitert und ihn nicht ermächtigt, maßgeblich gestützt auf die dort genannten Belange einer Maßnahme der Dienststelle die Zustimmung zu verweigern....