Anhang 2 GOLT, Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
...3. Der Landtag unterrichtet die Landesregierung so bald als möglich, wenn er die Absicht hat, von der Ermächtigung des Art. 80 Abs. 4 GG Gebrauch zu machen...
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