§ 38 SchG, Lehrkräfte
...Grundgesetz...
...Grundgesetz...
...(4) Der Bewerber muss seiner Benennung im Wahlvorschlag schriftlich zustimmen und dabei die Versicherung abgeben, dass er als Ortsvorsteher, Bürgermeister oder Landrat jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt...
.......
..."Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland , getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen...
.......
...Die Formeln für den Eid und das Gelöbnis der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ( § 45 Abs. 3 , 4 und 6 des Deutschen Richtergesetzes ) enthalten nach den Worten "getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" zusätzlich die Worte, "der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern "....
...Die Grundrechte der Wohnung ( Art. 13 GG , Art. 16 SVerf ) und des Eigentums ( Art. 14 GG , Art. 18 SVerf ) werden durch dieses Gesetz eingeschränkt....
...4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes , die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 3. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes...
...die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten...
.......
...(Verfassungsschutzgüter) die in § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) bezeichneten Aufgaben wahr. 2 Es beobachtet hierzu ferner Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität im Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG)....
...Art. 13 GG...
...(1) 1 Das Landesamt darf außerhalb des Schutzbereichs von Art. 13 GG und Art. 106 Abs. 3 der Verfassung eine Person durchgehend länger als 48 Stunden oder an mehr als drei Tagen innerhalb einer Woche verdeckt auch mit technischen Mitteln planmäßig beobachten. 2 Eine Durchführung der Maßnahme...