§ 13 LRiG, Wahl der weiteren Mitglieder
...(4) Als Mitglied nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt gewählt werden, die oder der im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zugelassen und zum Landtag sowie zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer ( §§ 65 , 66 BRAO ) wählbar ist....